Der Landesverfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die letzte Beamten-Nullrunden verfassungswidrig war. Um die Ansprüche der Beamten zu klären, müsste sich die Landesregierung jetzt eigentlich mit den Betroffenen an einen runden Tisch setzen. Eine solche "Beamten-Nullrunde" wäre allerdings verfassungswidrig.
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