Nach den neuen Antiterrorgesetzen, wonach bereits das Reisen in ein einschlägiges Kriegs- oder Ausbildungsgebiet von Terroristen zwecks Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Strafe steht, sollten Touristen ihre Reiseziele besonnener auswählen. Zum „Ballermann” fliegen und „Morgen explodiert die Welt” gröhlen, ist nämlich ab sofort verboten!
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