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Das Gesetz der Straße

Das Protestcamp von Flüchtlingen vor der Dresdner Semperoper musste nach drei Tagen wieder abgebaut worden. Ein Gericht befand, dass die Errichtung der Zelte eine „straßenrechtliche Sondernutzung” darstellten. Pegida-Demonstrationen hingegen fielen unter die „straßenrechtliche Regelnutzung”, solange dabei die oberste Regel im Straßenverkehr „rechts vor links” gewahrt bliebe.

Sie sind der 594301462. Besucher seit Weihnachten und Ostern das letzte Mal auf einen Tag fielen.   

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