Der Niedersächsische Kinderschutzbund lehnt den Empfang der vom Gericht angeordnete Wiedergutmachungszahlungen Edathys wegen des Besitzes von Kinderpornographie ab: „Igitt! Bei seiner fehlenden Einsicht: Wer weiß, wo der Päderast zu welchem Zweck als letztes mit seiner Hand war, bevor er die Geldscheine angefasst hat!”
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