Das Bundesverteidigungsministerium hat im Rechtsstreit um das umstrittene Sturmgewehr G36 eine Schlappe erlitten. Das Gericht urteilte, dass die Bundeswehr keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der ungenügenden Treffgenauigkeit des Gewehrs hat. Man könne nicht verlangen, dass die gelieferten Schusswaffen höheren Ansprüchen genügen müssen als der sonstige Müll, den die Bundeswehr ständig einkaufe.
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