Jan Böhmermann will Angela Merkel verklagen. Diese habe mit ihrer Kritik, das sein Schmähgedicht über Erdo?an „bewusst verletzend“ gewesen sei, eine juristische Bewertung des Werkes vorgenommen, „die einer Vorverurteilung gleichkommt.“ Das stimmt allerdings: Mit dem Ausdruck „bewusst verletzend“ hat sie bereits das ungerechtfertigte Urteil gefällt, dass es sich um Satire und nicht um Klamauk handele.
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