Nichts wird so heiß gegessen, wie ...
Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz soll jetzt doch entschärft werden: Videos, die Polizisten bei Einsätzen in privaten Wohnungen aufzeichnen, dürfen erst nach einer Widerspruchsfrist von vierzehn Tagen werbefrei bei YouTube gezeigt werden, und die DNA von Verdächtigen darf erst geklont werden, wenn sie vorher zustimmt, keine terroristische Laufbahn einzuschlagen.
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