Artikel 3 des Grundgesetzes besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Besagt aber Artikel 3 des Grundgesetzes nicht auch: "Jeder darf wegen jedes anderen Grundes oder grundlos benachteiligt oder bevorzugt werden"?
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