Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass im Todesfall eines Arbeitnehmers seine Erben ein Anrecht auf Ausgleichszahlungen für dessen Resturlaub haben. Die Arbeitgeber wollen in Berufung gehen. Schließlich habe der Arbeitnehmer nach seinem Ableben ausreichend Gelegenheit, seinen Urlaub nachzuholen.
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