Da werden Sie geholfen! ...
Auch nach der Reform des Paragraphen 219a wird das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin gültig sein. Damit bleiben uns Slogans erspart wie: „Ich bin doch nicht blöd“, „Abtreibung ist Muttis Liebling“, „Im Gynstuhl sitzen Sie in der ersten Reihe“, „Keinen Otto – find ich gut!“, „Der Sauger verleiht Flüüügel“ oder „Der Embryo geht, Johnnie Walker kommt“.
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