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70 Jahre Grundgesetz:

Die Väter des Grundgesetzes: Ludwig Wittgenstein

Was die wenigsten wissen: Artikel 1 und 4 des Grundgesetzes wurden vom berühmten Philosophen Ludwig Wittgenstein ausgearbeitet und sinngemäß weitestgehend übernommen.

Art. 1

(1) Die Würde des Menschen ist alles, was der Fall ist. Was der Fall ist, die Tatsachen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Tatsachen im logischen Raum, der Form der Abbildung und der Art und Weise, wie die Gegenstände im Sachverhalt zusammenhängen.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte verbinden Gegenstände (Sachen, Dinge.) und die Gesamtheit der Tatsachen als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 4

(1) Die Freiheit des Satz-Sinnes, des Satzzeichens und die Freiheit des einfachen Zeichen und des vollständig analysierten Satzes sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Zeichenausübung wird artikuliert.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zur Hervorbringung eines Satzzeichens gezwungen werden. Wovon man nicht sprechen kann, das regelt ein Bundesgesetz.

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