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70 Jahre Grundgesetz

Wozu verpflichtet eigentlich Eigentum?

Jahrzehntelang haben Juristen, Eigentumsliebhaber und Ornithologen gerätselt, worin genau eigentlich die im Artikel 14 Absatz 2 angemahnte Verpflichtung des Eigentums besteht. Rechtsphilosophen wie Uli Hoeneß vertreten beispielsweise die Theorie, dass Eigentum verpflichtet, den Staat zu bescheißen. Andere juristische Kapazitäten wie zum Beispiel die Staatsanwaltschaft München, halten diese These allerdings für nicht haltbar. Der neueste Stand der Forschung favorisiert zwei verschiedene Rechtsauffassungen. Zum einen die der Pointilisten, die davon ausgehen, dass das Satzzeichen – in diesem Fall ein Punkt – logischer Bestandteil des Artikels 14 Absatz 2 ist. Ihre Lesart ist also: Eigentum verpflichtet, mal einen Punkt zu machen. Die Nihilisten hingegen sind der Meinung, dass die Pointilisten einen an der Waffel haben und dass dem Punkt keine konkrete, sondern nur eine syntaktische Bedeutung zukäme. Demzufolge verpflichtet Eigentum zu nichts. Diese Auffassung wird im Übrigen auch von den meisten Wirtschaftsunternehmen und den Regierungsparteien geteilt.

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