Im Januar soll die geplante Steuervereinfachung verabschiedet werden. Sie können diese dann problemlos mit den Formblättern 0048787-StE2011-0043, 00556981-StE2011-0087 und 01345501-StE2011-2133 a-c sowie den dazugehörigen Anlagen StE-A, StE-Ö und StE-etcpp beantragen. KüchenabfallverwerterInnen, Langzeit-ProstituiertInnen und LaubenpieperInnen füllen darüber hinaus bitte noch das Zusatzformular 08150815-StE2011-4711 mit der Anlage Q-Tips aus. FleischereifachverkäuferInnen, TeleprompterInnen und männliche EinkommenssteuerpflichtigInnen mit dem Vornamen WofgangIn bleiben bis zur Verabschiedung eines Ergänzungstextes zur übergangsweisen Übergangsregelung im Herbst nächsten Jahres von einer einfachen Vereinfachung im Sinne der VereinfachungIn vorläufig ausgenommen.
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