SCHIEFLAGE - Damit Sie in jeder Lage schief gewickelt sind!
Das Magazin für klaustrophobische Kleinkunstversehrte

Kein Ort. Nirgends.

Das EU-Gericht hat zugestimmt, dass Bayern sich den Begriff „Neuschwanstein“ als Marke schützen lassen kann, da es sich dabei um ein Bauwerk und keinen Ort handele. Mit der selben Begründung wollen sich die Bayern jetzt den Begriff „Europa“ rechtlich schützen lassen.

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