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Um keine Antwort mehr verlegen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung gerügt, weil diese den Abgeordneten Antworten auf unbequeme Fragen zu Unrecht verweigert hatte. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll deshalb geändert werden. Unbequeme Fragen müssen vorher von der Bundesregierung zugelassen werden.

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