SCHIEFLAGE - Damit Sie in jeder Lage schief gewickelt sind!
Das Magazin für außerordentliche Verfahrenspraktiken

Fällig

Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht „Prüffall“ nennen. Der Begriff „Katastrophenfall“ trifft es allerdings auch viel besser.

Sie sind der 78599813. Besucher seit Weihnachten und Ostern das letzte Mal auf einen Tag fielen.   

Impressum & Datenschutz


Vorheriger Artikel  : Vorheriger Monat

Impressum & Datenschutz