Die Bundesregierung äußert verfassungsrechtliche Bedenken zur Einrichtung eines sogenannten „Internetprangers“ - einer Homepage, auf der man die Namen gefährlicher Sexualverbrecher nachschlagen kann. Die Namen der großen Wirtschaftskriminellen dieses Landes hingegen sind auf der Internetseite der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in der Rubrik „Mitglieder“ nach wie vor recherchierbar.
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