Wer internetfähige PCs oder Handys besitzt, muss – laut Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts – dafür auch dann Rundfunkgebühr bezahlen, wenn er diese Geräte nicht zum Fernsehen oder Radiohören nutzt. Das ist logisch: Schließlich bezahlen wir unsere Politiker ja auch, obwohl sie uns gar nichts nutzen.
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