Das Landesverfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass Gleichstellungsbeauftragte weiblich sein müssen. Um männliche Gleichstellungsbeauftragte aufgrund ihres Geschlechts nicht zu benachteiligen, muss allerdings der Posten des Gleichstellungsbeauftragtengleichstellungsbeauftragten männlich besetzt werden.
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