Anbieter von Ein-Euro-Jobs müssen ab sofort nachweisen, dass die angebotene Arbeit „wettbewerbsneutral“ ist. Das bedeutet, dass Ein-Euro-Jobber zukünftig keine Arbeiten mehr verrichten dürfen, die normale Arbeitskräfte erledigen könnten. Unklar ist jedoch, was der Gesetzgeber unter dem Begriff „normale Arbeitskräfte“ versteht, wo doch nur noch Praktikanten, Leiharbeiter, studentische Hilfskräfte und 400-Euro-Kräfte in den Betrieben beschäftigt sind.
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