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Das Magazin für außerordentliche Verfahrenspraktiken

In weiser Voraussicht

Panik im deutschen Fußball: Durch den gesetzlichen Mindestlohn, der auch für Fußballer gelten soll, die ihren Job nicht nur ehrenamtlich ausüben, müssen möglicherweise zahlreiche Vereine in den unterklassigen Ligen ihre Mannschaften vom Spielbetrieb abmelden. Für die Fußball-Bundesliga konnte die DFL jedoch Entwarnung geben: „Der Mindestlohn von 8,50 EUR die Stunde wurde bereits bei Vertragsabschluss in die Spielergehälter einkalkuliert.“

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