70 Jahre Grundgesetz
Herr von Ziesenitz, wie würden sie historische Bedeutung des Grundgesetzes einschätzen?
Ja, richtig. Die historische Bedeutung des Grundgesetzes kann man gar nicht genug einschätzen. Da stehen ja freiheitlich-demokratische Sätze drin, da kann man ja nur staunen. Ich habe neulich zum Beispiel als Bettlektüre etwas über die Würde des Menschen gelesen … also, wenn es nach dem Grundgesetz geht, wäre die tatsächlich zu wahren.
Wahren? Richtig heißt es doch: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Nein, sie Schlaumeier, ich bin mir ziemlich sicher, dass von „wahren“ die Rede ist. Moment, ich habe hier doch irgendwo ein Eselsohr gemacht … ach, ja, hier steht es ja unter Artikel 4: „Alle Macht … blablabla … wahrt des Menschen Würde .“
Wie kommen Sie auf Artikel 4? Das steht doch in Artikel 1, Absatz 1.
Das kann nicht … also da müssen Sie sich irren! Hier in der … ach, so. Mir ist aus Versehen die DDR-Verfassung in die Hände gefallen. „Würde des Menschen“ – da sieht man doch mal wieder, wessen Geistes Kind da mit den Menschenrechten herumspielt. Das präjudiziert doch geradezu eine Diktatur der Würde. Wenn man sich diesen menschenverachtenden Stasi-Artikel mal so richtig auf der Zunge wirken lässt, dann weiß man erst so richtig zu schätzen, wie freiheitlich-demokratisch unser Grundgesetz doch ist.
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